Stationäre Behandlungen im Krankenhaus werden seit 2004 mit DRG-Fallpauschalen vergütet. Diese Festpreisvergütung umfasst die Kosten für die medizinische Behandlung sowie für Unterkunft und Verpflegung pro Krankenhausfall, wobei die Pflegepersonalkosten über ein gesondert zu verhandelndes Pflegebudget vergütet werden. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber zum Jahr 2024 für bestimmte Leistungsbereiche zusätzlich die sogenannten Hybrid-DRGs eingeführt. Diese ebenfalls pauschalierte Vergütung soll unabhängig davon erfolgen, ob Patienten ambulant oder stationär behandelt wurden.
In dieser DVMD-Fokus-Session werden das Hybrid-DRG-System vorgestellt und die Herausforderungen, die sich daraus für Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen ergeben, aufgezeigt. Es erwartet Sie ein praxisnahes Symposium, welches Ansätze aufzeigt, wie sich Leistungserbringer auf diese neuen Vorgaben einstellen und welche Perspektiven sich für die Zukunft ergeben können.
Kurzinformationen zur Veranstaltung
23. DVMD-Fokus - Hybrid DRGs: Grundlagen und Fallstricke
Termin: Donnerstag, 22. August 2024
Uhrzeit: 15:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Online