Der DVMD bietet für Medizinische Dokumentationsassistenten/-innen in Zusammenarbeit mit der GMDS die Möglichkeit zur qualifizierten Weiterbildung zur/zum Medizinischen Dokumentar/-in. Nach Erlangung des Zertifikats dürfen sich Absolventen offiziell »Medizinische/-r Dokumentar/in« nennen und erhalten eine entsprechende Bescheinigung.

Voraussetzungen

Um das Zertifikat erlangen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Adäquate Berufsausbildung
Diese liegt vor, wenn Sie eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung zur Medizinischen Dokumentationsassistenz erfolgreich abgeschlossen hat. Auch mit einem anderen Berufsabschluss können Sie sich um das Zertifikat bewerben, wenn Sie entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Hierüber entscheidet die Zertifikatskommission im Einzelfall.

Praktische Qualifikation
Als praktische Qualifikation gilt eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufsausübung auf dem Gebiet der medizinischen Dokumentation. Hierbei muss der auf dem Gebiet der medizinischen Dokumentation verbrachte Teil der Arbeitszeit mindestens 50% der Regelarbeitszeit einer Vollzeitstelle umfassen. Geringere Anteile führen prozentual zur Erhöhung der erforderlichen Dauer der Berufsausübung.

Während der Berufsausübung müssen Sie die Fähigkeit zur verantwortlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Dokumentation durch Berufserfahrung, Weiterbildung und verantwortliches Arbeiten erworben haben. Dies ist nachzuweisen durch eine eigene Darstellung, die insbesondere die in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen beschreibt. Sind Sie nicht selbständig beschäftigt, sollte zusätzlich ein Zwischenzeugnis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Über ein besonderes Projekt, möglichst aus dem eigenen Arbeitsumfeld, ist in Abstimmung mit der Zertifikatskommission eine Studienarbeit anzufertigen. Für die Erarbeitung der Studienarbeit sollten Sie eine lokale Betreuung benennen, die über die erforderlichen Fähigkeiten im Sinne dieses Zertifikats verfügt. Zusätzlich wird aus der Zertifikatskommission heraus eine betreuende Person benannt.

Theoretische Weiterbildung
Die theoretische Weiterbildung hat zum Ziel, den abgeschlossenen Berufsabschluss um die zur Berufsqualifikation »Medizinische/r Dokumentar/in« fehlenden Komponenten zu ergänzen. Sie kann durch Fortbildungskurse sowie durch Selbststudium erfolgen, wobei der im Anhang angegebene Gegenstandkatalog zugrunde zu legen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens 20 Kurstage bei anerkannten Weiterbildungseinrichtungen absolviert werden. (Hinweis: Die Zertifikatskommission bietet selber keine Weiterbildung an.)

Anerkennungsverfahren

Sie reichen der Zertifikatskommission den Nachweis über die Eingangsvoraussetzungen ein. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Reicht der Umfang der Weiterbildung nicht aus, macht die Zertifikatskommission ggf. Vorschläge für eine zusätzliche Weiterbildung. Bereits bei der Einreichung der Unterlagen sollten Sie aus Ihrem Arbeitsumfeld ein Thema für die Studienarbeit vorschlagen. Kann ein solcher Vorschlag nicht erfolgen, so setzt die Zertifikatskommission in Absprache mit Ihnen ein Thema für die Studienarbeit fest. Der Umfang der Studienarbeit sollte 20 Seiten (plus Anhang) nicht überschreiten. Für die Erarbeitung der Studienarbeit benennt die Zertifikatskommission eines ihrer Mitglieder zur Betreuung.

Nach Eingang der schriftlichen Studienarbeit und Begutachtung der Arbeit durch mindestens 2 Mitglieder der Zertifikatskommission wird über die Zulassung zur mündlichen Aussprache bzw. ggf. über eine Überarbeitung der Studienarbeit entschieden.

Wenn die Studienarbeit angenommen wird, setzt die Zertifikatskommission eine Aussprache mit Ihnen fest. In dieser ist in einem 10-minütigen Vortrag die Studienarbeit zu präsentieren. Dem Vortrag schließt sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch an, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, sich aber über alle im Gegenstandskatalog aufgeführten Bereiche erstrecken kann. Im Anschluss an diese Aussprache entscheidet die Zertifikatskommission über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich.

Gegen Entscheidungen der Zertifikatskommission können begründete Einsprüche an die zuständigen Gremien der GMDS und des DVMD gerichtet werden.

Antrag und einzureichende Unterlagen

Ihren Antrag schicken Sie bitte an:
Universitätsklinikum Essen, Zentrum für Klinische Studien c/o IMIBE
Leiterin der Zertifikatskommission Frau Prof. Dr. Claudia Ose
Hufelandstraße 55
45122 Essen
claudia.ose@uk-essen.de

Folgende Unterlagen fügen Sie zusammengefasst in einem pdf-Dokument bei:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ausbildungszeugnis(se)
  • Belege über die bisherige praktische Tätigkeit, möglichst Arbeitszeugnisse oder Praktikumsbescheinigungen, etc.
  • möglichst ein Zwischenzeugnis über die derzeitige berufliche Tätigkeit
  • Nachweis über die bisherige Weiterbildung mit Aussagen zu Umfang und Inhalt der besuchten Weiterbildungsveranstaltungen, wobei auf den Gegenstandskatalog der Zertifikatsrichtlinien Bezug genommen werden soll
  • Falls möglich, Vorschlag für ein Thema der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien
  • Vorschlag einer Betreuung der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien
  • Beleg über die auf das GMDS-Konto IBAN DE97 3006 0601 0001 6018 22, BIC DAAEDEDDXXX, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kennwort »Zertifikat Medizinische Dokumentation« eingezahlte Bearbeitungsgebühr von EUR 100,–

Es hat sich bewährt, wenn Sie sich vor dem Einreichen der Antragsunterlagen mit der Zertifikatskommission unter claudia.ose@uk-essen.de in Verbindung setzen, um sich vorab zu informieren.

Zeitablauf

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft; über das Ergebnis dieser Prüfung werden Sie unterrichtet. Die Mitglieder der Zertifikatskommission prüfen die Unterlagen inhaltlich und schlagen für Sie ein Weiterbildungscurriculum vor. Gleichzeitig wird das Thema für die Studienarbeit und die Betreuung festgelegt.

Nach Absolvierung des Weiterbildungsprogramms sind die entsprechenden Unterlagen zusammen mit der Studienarbeit der Kommission vorzulegen. Nach Prüfung durch die Kommission werden Sie zu einer mündlichen Aussprache eingeladen. Bei dieser mündlichen Aussprache müssen vorher genau bezeichnete Zeugnisse und andere Nachweise im Original mitgebracht werden. In der 30-minütigen Aussprache halten Sie einen 10-minütigen Vortrag über das Thema der Studienarbeit, an den sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, anschließt. Im Anschluss an diese Aussprache entscheidet der Anerkennungsausschuss über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich.

Nach Eingang der restlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 150,– für DVMD-Mitglieder bzw. EUR 200,– für Nicht-Mitglieder wird Ihnen die Urkunde zugestellt. In begründeten sozialen Härtefällen kann die Bezahlung dieses Betrages erlassen werden.

Anmerkungen zum Zeitablauf
Die Kommissionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit für die Zertifikatskommission. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dadurch immer wieder längere Antwortzeiten bei der Bearbeitung von Anträgen ergeben können. Zur mündlichen Aussprache trifft sich die Zertifikatskommission üblicherweise in der 2. Septemberhälfte im Rahmen der Jahrestagung der GMDS. Da die Studienarbeit vorher von der Zertifikatskommission für die Zulassung zur Aussprache begutachtet wird, muss sie bis spätestens 1. Juli eingereicht werden. Wenn mehr Aussprachen anstehen als Prüfungszeit zur Verfügung steht, werden die Aussprachetermine nach der Reihenfolge der begutachteten Studienarbeiten vergeben.

Zertifikatskommission

Die Zertifikatskommission besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Die Mitglieder der Zertifikatskommission werden in Absprache mit dem DVMD von der GMDS berufen. Der/die Vorsitzende wird gemeinsam von GMDS und DVMD bestimmt. Der Zertifikatskommission müssen jeweils mindestens ein Mitglied mit abgeschlossener MD-Ausbildung, einem Zertifikat für Medizinische Informatik, Medizinische Biometrie oder Epidemiologie angehören.

Ferner ist durch die Zusammensetzung der Zertifikatskommission dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein Mitglied für die Beurteilung der Tätigkeit und der Weiterbildung in den verschiedenen Teilgebieten des Gegenstandskatalogs (siehe Anhang) kompetent ist. Die Amtszeit beträgt jeweils 3 Jahre, wobei eine Mitgliedschaft von mehr als einer Amtszeit möglich ist. Die Nachfolge der Kommissionsmitglieder wird in Absprache mit dem Präsidium der GMDS und dem Vorstand des DVMD geregelt.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Machen Sie als Eingangsqualifikation einen Berufsabschluss im Ausland geltend, entscheidet die Zertifikatskommission über die Zulassung. In Zweifelsfällen kann zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses eine Stellungnahme der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Länder eingeholt werden.

Verlust der Anerkennung

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzung ihrer Erteilung nicht mehr gegeben ist oder sich nachträglich herausstellt, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben waren.